Weder die EU noch andere multinationale Organisationen haben sich bisher eingehend mit dem Thema beschäftigt. Die Einführung von Whale Watching-Gesetzen unterliegt bisher prinzipiell nationaler, oft sogar bundesstaatlicher oder territorialer Autorität. Dementsprechend vielgestaltig sind die einzelnen Gesetzestexte.
Die Zahl derjenigen Länder, die spezielle Gesetze für die Walbeobachtung erlassen haben bzw. an deren Einführung arbeiten, nimmt stetig zu. Jedoch gibt es selbst in Mitteleuropa noch einige Nationen, deren es an solchen Regulationen mangelt. Internationale Vorschriften, die bindend sind, gibt es noch nicht.
Allerdings gibt es einige charakteristische Regeln wie z.B. die Einhaltung eines Mindestabstandes (typischerweise 100m), eine maximale Anzahl von Booten (typischerweise höchstens drei Boote im Umkreis von 300 Metern der Tiere), eine Höchstdauer der Begegnungen (z.B. höchstens 30 Minuten), die Verpflichtung zu einer niedrigen Geschwindigkeit, das Verbot von abrupten Richtungs- und Geschwindigkeitsänderungen und dergleichen. In einigen Ländern ist es mittlerweile auch verboten, mit Cetaceen zu schwimmen.
Wo gesetzliche Vorschriften eingeführt wurden, gibt es meist ein Lizenzierungsverfahren für Anbieter. Labels bzw. Logos können der Erkennung autorisierter Anbieter dienen, etwa in Form einer Fahne oder einem Aufdruck auf dem Rumpf. Gute gesetzliche Vorschriften erkennt man außerdem daran, dass Sie einen gewissen Prozentsatz der Einnah-men in spezielle Fonds abführen, aus denen wissenschaftliche Forschungen und öffentliche Bildung oder die Unterhal-tung von Besucherzentren finanziert werden.
Es gibt immer noch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Whale Watching an einigen Orten keinerlei Beschränkungen unterliegt. Da die Durchsetzung der Gesetze ein langwieriger und schwieriger Prozess ist, kann durch die rapide Entwicklung der Branche die Situation entstehen, dass die Regulierung mühsam hinterherhinkt, wie z.B. auf Teneriffa (Kanarische Inseln). So lange es keine Maßnahmen gibt, die dafür Sorge tragen, dass die Regeln eingehalten werden, bleibt das beste Gesetz wirkungslos – eine Situation, die vielerorts vorherrscht.
Einen guten Anbieter erkennt man im Zweifelsfalle daran, dass er eine Selbstverpflichtung (oder Code of ethics) verfolgt, egal ob es in dem jeweiligen Land Gesetze zur Regulierung des Walbeobachtungstourismus gibt oder nicht.
Im Jahre 1996 erließ die kanarische Regierung ein Gesetz, das die Walbeobachtungsaktivitäten regulieren sollte. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2002 überarbeitet. Seitdem müssen kommerzielle Anbieter lizenziert sein. Dass ein kanarischer Anbieter eine Lizenz besitzt, erkennt man an der kleinen gelben Flagge mit dem Aufdruck „Barco Azul“ (siehe nebenstehende Abbildung), die deutlich sichtbar an seinem Boot gehisst sein muss und zusätzlich die aktuelle Jahreszahl wiedergibt.
Im Folgenden lesen Sie die Regulationen für Bootsführer in der deutschen Übersetzung.
Die Beobachtungszonen für Meeressäuger sind in drei Bereiche geteilt:
Grundsätzliche Bestimmungen:
Bestimmungen innerhalb eines Kreises von 500 Metern:
Bestimmungen innerhalb der Annäherungszone (300 – 500 Meter):
Es dürfen nie mehr als zwei Boote gleichzeitig auf eine Einfahrt in die eingeschränkte Beobachtungszone warten. Sie müssen sich per Radio untereinander absprechen.
Bestimmungen innerhalb der eingeschränkten Beobachtungszone (60 – 300 Meter):
Übersetzung durch den „Club de Mar“ in Vueltas, Valle Gran Rey, La Gomera