Whale Watching

Gesetzliche Regulationen

Weder die EU noch andere multinationale Organisationen haben sich bisher eingehend mit dem Thema beschäftigt. Die Einführung von Whale Watching-Gesetzen unterliegt bisher prinzipiell nationaler, oft sogar bundesstaatlicher oder territorialer Autorität. Dementsprechend vielgestaltig sind die einzelnen Gesetzestexte.
Die Zahl derjenigen Länder, die spezielle Gesetze für die Walbeobachtung erlassen haben bzw. an deren Einführung arbeiten, nimmt stetig zu. Jedoch gibt es selbst in Mitteleuropa noch einige Nationen, deren es an solchen Regulationen mangelt. Internationale Vorschriften, die bindend sind, gibt es noch nicht.

Allerdings gibt es einige charakteristische Regeln wie z.B. die Einhaltung eines Mindestabstandes (typischerweise 100m), eine maximale Anzahl von Booten (typischerweise höchstens drei Boote im Umkreis von 300 Metern der Tiere), eine Höchstdauer der Begegnungen (z.B. höchstens 30 Minuten), die Verpflichtung zu einer niedrigen Geschwindigkeit, das Verbot von abrupten Richtungs- und Geschwindigkeitsänderungen und dergleichen. In einigen Ländern ist es mittlerweile auch verboten, mit Cetaceen zu schwimmen.
Wo gesetzliche Vorschriften eingeführt wurden, gibt es meist ein Lizenzierungsverfahren für Anbieter. Labels bzw. Logos können der Erkennung autorisierter Anbieter dienen, etwa in Form einer Fahne oder einem Aufdruck auf dem Rumpf. Gute gesetzliche Vorschriften erkennt man außerdem daran, dass Sie einen gewissen Prozentsatz der Einnah-men in spezielle Fonds abführen, aus denen wissenschaftliche Forschungen und öffentliche Bildung oder die Unterhal-tung von Besucherzentren finanziert werden.

Es gibt immer noch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Whale Watching an einigen Orten keinerlei Beschränkungen unterliegt. Da die Durchsetzung der Gesetze ein langwieriger und schwieriger Prozess ist, kann durch die rapide Entwicklung der Branche die Situation entstehen, dass die Regulierung mühsam hinterherhinkt, wie z.B. auf Teneriffa (Kanarische Inseln). So lange es keine Maßnahmen gibt, die dafür Sorge tragen, dass die Regeln eingehalten werden, bleibt das beste Gesetz wirkungslos – eine Situation, die vielerorts vorherrscht.
Einen guten Anbieter erkennt man im Zweifelsfalle daran, dass er eine Selbstverpflichtung (oder Code of ethics) verfolgt, egal ob es in dem jeweiligen Land Gesetze zur Regulierung des Walbeobachtungstourismus gibt oder nicht.

Whale Watching Regulationen der Kanaren

Die gelbe WW-Flagge

Im Jahre 1996 erließ die kanarische Regierung ein Gesetz, das die Walbeobachtungsaktivitäten regulieren sollte. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2002 überarbeitet. Seitdem müssen kommerzielle Anbieter lizenziert sein. Dass ein kanarischer Anbieter eine Lizenz besitzt, erkennt man an der kleinen gelben Flagge mit dem Aufdruck “Barco Azul” (siehe nebenstehende Abbildung), die deutlich sichtbar an seinem Boot gehisst sein muss und zusätzlich die aktuelle Jahreszahl wiedergibt.

Im Folgenden lesen Sie die Regulationen für Bootsführer in der deutschen Übersetzung.

Die Beobachtungszonen für Meeressäuger sind in drei Bereiche geteilt:

  1. Die Verbotszone – 0 bis 60 Meter von den Tieren
  2. Die eingeschränkte Beobachtungszone – 60 bis 300 Meter von den Tieren
  3. Die Annäherungszone – 300 bis 500 Meter von den Tieren.

Grundsätzliche Bestimmungen:

  1. Bei Einfahrt in die gesamte Zone müssen Echolote und alle Schallquellen an Bord abgeschaltet werden. Es dürfen keinerlei Töne unter Wasser erzeugt werden.
  2. Es dürfen keine Manöver gefahren werden, die das Boot näher als 60 Meter an die Tiere heran führen. Innerhalb der „Verbotszone“ muss der Motor ausgeschaltet bzw. in den Leerlauf geschaltet werden. Die Schraube darf nicht drehen!
  3. Jeder physische Kontakt mit den Tieren ist verboten. Die Tiere dürfen nicht gefüttert und keinerlei Gegenstände dürfen ins Wasser geworfen werden.
  4. Die absolute Bewegungsfreiheit der Tiere muss in alle Richtungen gewährleistet bleiben.
  5. Die Zugrichtung der Tiere darf nicht gekreuzt, es dürfen auch keine Kreise gefahren werden.
  6. Gruppen von Tieren dürfen nicht voneinander getrennt werden – ganz besonders darf das Boot nie zwischen Muttertiere und Jungtiere fahren.
  7. Wenn die Tiere Anzeichen von Belästigung zeigen – z.B. ständig Richtung und Geschwindigkeit ändern, plötzliche Sprünge machen, unter Wasser Blasen ausatmen etc. – muss sich das Boot von den Tieren entfernen.
  8. Bei Toten oder verletzten Tieren ist sofort die Behörde zu verständigen, der Fundort muss per Boje markiert werden, die genaue Position ist durchzugeben.
  9. Innerhalb der gesamten Beobachtungszone dürfen sich nie mehr als drei Boote gleichzeitig aufhalten.
  10. Bei schlechtem Wetter (ab Windstärke 4) dürfen keine Fahrten angeboten oder unternommen werden.

Bestimmungen innerhalb eines Kreises von 500 Metern:

  1. Keinen Zick-Zack-Kurs steuern. Kurs und Geschwindigkeit müssen beibehalten oder dürfen nur vorsichtig geändert werden.
  2. Die Geschwindigkeit darf 4 Knoten nicht überschreiten und sollte nie schneller sein als das langsamste Tier einer Gruppe. Auch nach Beendigung der Beobachtung sollte die Beobachtungszone langsam, mit gleichbleibender Geschwindigkeit verlassen werden. Erst außerhalb der Zone darf die Geschwindigkeit dann langsam gesteigert werden.
  3. Die Annäherung an die Tiere sollte immer vorsichtig erfolgen – in einem Winkel von 30 Grad – und nie von vorn oder von hinten. Während der Beobachtung ist ein Parallelkurs zu fahren – ohne Richtungsänderung und ohne in die Verbotszone (0 – 60 Meter) einzudringen.
  4. Wenn Tiere von sich aus näher als 60 Meter an das Boot herankommen, muss der Motor aus oder in den Leerlauf geschaltet werden. Im Falle von Delfinen dürfen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten werden.
  5. Der Motor darf nicht wieder in Gang gesetzt werden, solange sich die Tiere näher als 60 Meter vom Boot befinden.
  6. Nach Anlassen des Motors muss mindestens eine Minute gewartet werden, bevor der Gang eingelegt wird. Dann langsam fahren.
  7. Keine Annäherung an Mütter mit Jungtieren.
  8. Niemals Rückwärts fahren – es sei denn, um ein Kollision zu verhindern.
  9. Wenn sich mehrere Boote den Tieren nähern, müssen alle Manöver über Radio abgestimmt werden. Dabei gilt die Präferenz:
    1. Forschungsboote
    2. Autorisierte Boote
    3. Sonstige Boote

Bestimmungen innerhalb der Annäherungszone (300 – 500 Meter):

Es dürfen nie mehr als zwei Boote gleichzeitig auf eine Einfahrt in die eingeschränkte Beobachtungszone warten. Sie müssen sich per Radio untereinander absprechen.

Bestimmungen innerhalb der eingeschränkten Beobachtungszone (60 – 300 Meter):

  1. In dieser Zone dürfen sich maximal zwei Boote gleichzeitig aufhalten – keines länger als höchstens 30 Minuten.
  2. Keine Annäherung an Mütter und Jungtiere.
  3. Kein Einfahren in die Zone, wenn die Tiere fischen oder Anzeichen von Belästigung zeigen.
  4. Kein Einfahren in die Zone allein unter Segeln (gilt nur für Großwale!).
  5. Die Zone ist zu verlassen, wenn sich die Tiere alarmiert zeigen (unter Wasser ausatmen, kurzzeitig auf- und abtauchen, unter Wasser die Richtung ändern, vor dem Boot flüchten etc.).
  6. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen können hohen Strafen verhängt werden.

Übersetzung durch den „Club de Mar“ in Vueltas, Valle Gran Rey, La Gomera

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